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Unsere Europabeauftragte im Bezirksamt Spandau Frau Bohacek:

Die Europäischen Strukturfonds

Zentrales Instrument, um den Aufholprozess der Regionen mit unterschiedlichen Entwicklungsständen zu unterstützen, sind die so genannten Europäischen Strukturfonds. Die Strukturfondsförderung ist die konkreteste und materiell bedeutsamste Ausprägung europäischer Regionalpolitik.

Die Mittel für die Regionalpolitik machen inzwischen mehr als ein Drittel des Gesamthaushalts der Europäischen Union aus. In der Förderperiode 2000-2006 waren es insgesamt 213 Mrd. Euro.

In der aktuellen Förderperiode von 2007-2013 werden über 308 Mrd. Euro für die Strukturpolitik der Europäischen Union ausgegeben.

Wachstum und Beschäftigung sind die zentralen Ziele der neuen Förderperiode 2007-2013. Mit den Finanzmitteln sollen regionale Wachstumsprogramme gefördert und Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen gegeben werden. Sie fließen nach bestimmten Förderzielen und Förderkriterien in die Zielgebiete der EU-Mitgliedstaaten.

Weitere Informationen und Dokumente zum Thema Strukturfonds, erhalten Sie auf der Homepage der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen.

Welche Europäischen Strukturfonds gibt es 2007 - 2013 ?

Für die Förderperiode 2007-2013 sind zur Verwirklichung dieser Ziele große Strukturfondsförderprogramme beschlossen worden.

 

1. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

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  • Förderung öffentlicher und privater Investitionen zum Abbau des regionalen Ungleichgewichts und zur regionalen Entwicklung
  • Förderung von Maßnahmen für den wirtschaftlichen Wandel und eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit
  • Förderung von Forschung, Innovation, Umweltschutz und Risikoverhütung
  • Infrastrukturinvestitionen zur Entwicklung der Regionen

2. Der Europäische Sozialfonds (ESF)

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  • Verbesserung der Anpassung von Beschäftigten und Unternehmen
  • Zugang zum Arbeitsmarkt für besonders benachteiligte Gruppen
  • Förderung von sozialer Eingliederung durch Bekämpfung der Diskriminierung
  • Mobilisierung von Reformen der Beschäftigung und Integration
  • Förderung des erleichterten Zugangs zum Arbeitsmarkt und zu Ausbildungsplätzen

 

Das ESF-Programm "Lokales Soziales Kapital" - LSK

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Durch das Programm "Lokales Soziales Kapital" werden im Land Berlin Kleinstvorhaben (Mikroprojekte) gefördert, die den sozialen Zusammenhalt stärken und auf lokaler Ebene für benachteiligte Personengruppen neue Beschäftigungschancen eröffnen.
Da zahlreiche Menschen vom Ausschluss vom Arbeitsmarkt betroffen oder bedroht sind, wird der soziale Zusammenhalt brüchiger. In dieser Situation hilft das freiwillige Engagement vieler Bürger, z.B. in Vereinen, soziale Netze zu knüpfen, das Gemeinwesen vor Ort zu stärken und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Adressaten

Das Programm LSK wendet sich somit an kleinere, lokale Initiativen wie z.B. Selbsthilfegruppen, Arbeitsgemeinschaften und soziale Netzwerke. Die Förderung bezieht sich dabei nicht allein auf einzelne Aktionen oder Kleinstvorhaben, sondern dient ebenso der Professionalisierung von Selbsthilfeorganisationen, der Festigung bestehender Netzwerke oder unterstützt bei Existenzgründungen, z.B. durch die Übernahme von Beratungskosten.

Projektvorschläge

Die Projektvorschläge können jährlich bei der Geschäftsstelle des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit

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eingereicht werden. Die Förderhöchstsumme liegt für jedes Projekt bei 10.000 €.
Grundlage für die Auswahl sind die Schwerpunkte des Aktionsplanes des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit.
Die Projekte werden zu 50% aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Die Kofinanzierung in Höhe von 50% übernimmt das Land Berlin, so dass der Träger keine Eigenmittel einbringen muss. Die Projekte werden in Kooperation mit dem Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit durchgeführt.

 

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Das Programm STÄRKEN vor Ort übernimmt das erfolgreiche Instrument des Einsatzes von lokalem Kapital für soziale Zwecke aus dem Vorgängerprogramm und wird zugleich stärker als bisher auf jugend- und gleichstellungspolitische Ziele ausgerichtet. Im Rahmen der ausgewählten Lokalen Aktionspläne erhalten kleine Initiativen und Organisationen Mikrozuschüsse in Höhe von bis zu 10.000,- Euro zur Verbesserung der sozialen, schulischen und beruflichen Integration von jungen Menschen mit schlechteren Startchancen.

  

Das Programm verfolgt einen niedrigschwelligen Ansatz und will diejenigen ansprechen, die durch die Regelförderung oder andere adressatenspezifische Angebote nur schwer erreichbar sind. Um eine bestmögliche Unterstützung der jungen Menschen zu erzielen, sollen bestehende Förderangebote, z.B. Länder- und Bundesprogramme, insbesondere auch kommunale Angebote ergänzt und mit der Umsetzung des Programms verknüpft werden.

Gefördert werden Kleinstvorhaben (Mikroprojekte), die die schulische, soziale und berufliche Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Spandauer Wilhelmstadt unterstützen, den sozialen Zusammenhalt stärken und neue Beschäftigungschancen auf lokaler Ebene eröffnen.

 

 

Uta Bohacek 

                                            
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Telefon: 030 / 90279-2390
Telefax: 030 / 90279-2920

Anschrift: Carl-Schurz-Str. 2/6
13597 Berlin / Zimmer 67

E-Mail: europa@ba-spandau.berlin.de

Weitere Informationen unter:

http://www.berlin.de/ba-spandau/verwaltung/abt/fbe/eu_st_v_o.html

  

 

 

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Aktionsräume plus

Ziele


Mit dem quartierübergreifenden Ansatz der "Aktionsräume plus" zielen Senat und Bezirke darauf, den sozialen Zusammenhalt in Berlin zu bewahren. Es geht darum, Chancengerechtigkeit für benachteiligte Bewohnerinnen und Bewohner herzustellen und die Entwicklung benachteiligter Stadtgebiete noch wirksamer zu fördern. Priorität hat das Thema Bildung, damit insbesondere junge Menschen neue Perspektiven erhalten.

Die Festlegung der fünf "Aktionsräume plus" ist Teil der strukturellen Neuausrichtung der Berliner Stadtentwicklung durch die "Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung".

Folgende Entwicklungsziele werden in den "Aktionsräumen plus" verfolgt:
  • Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen,
  • Bewältigung der städtebaulichen Folgen von demografischen und ökonomischen Strukturveränderungen,
  • Verbesserung der Bildungschancen insbesondere von Kindern und Jugendlichen,
  • Vermittlung zusätzlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten an die Bewohnerinnen und Bewohner (Empowerment),
  • Stärkung von quartierbezogenen Images,
  • Verbesserung der Zugangschancen zum Arbeitsmarkt,
  • Verbesserung der Gesundheitschancen insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

Mit den fünf "Aktionsräumen plus" reagiert der Senat auf die Ergebnisse des Monitorings Soziale Stadtentwicklung 2008 und 2009. Mit diesen wurde nachgewiesen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner einiger Stadtteile in ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen deutlich eingeschränkt sind, insbesondere im Vergleich zu anderen Gebieten Berlins. Dies betrifft in hohem Maße auch Kinder und Jugendliche. Kennzeichnend ist ein überdurchschnittlich hoher Bevölkerungsanteil an Arbeitslosen und damit an Empfängerinnen und Empfängern staatlicher Transferleistungen.

Für die Verbesserung dieser Situation setzen sich vor Ort in den Quartieren bereits viele Akteure ein. Sie leisten hervorragende Arbeit und werden unterstützt durch bewährte Förderprogramme, vor allem der "Sozialen Stadt/Quartiersmanagement" oder des "Stadtumbau Ost/West".

Diese Aktivitäten sollen unter dem neuen Dach der "Aktionsräume plus" fortgeführt und noch besser unterstützt werden. Angesichts der zunehmend komplexen Herausforderungen bieten die "Aktionsräume plus" eine neue Plattform, um ressort- und quartierübergreifend eine stärkere inhaltliche Vernetzung der bestehenden Fördergebiete anzugehen. Es geht darum, Fördermittel verschiedener Ressorts in den "Aktionsräumen plus" zu bündeln und damit auch für angrenzende Kieze und deren Bewohnerinnen und Bewohner neue Möglichkeiten zu erschließen.

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, Tel.: 030 90139-3000

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